Über uns

Die Finanzabteilung ist für die Beaufsichtigung und Kontrolle der Finanzen der Provinzen, die Vorbereitung des Provinzialhaushalts, die Ausarbeitung der Finanzvorschriften und der Vorschriften für den öffentlichen Dienst in Bezug auf Bezahlung, Voraussetzungen und Renten von Beamten, die Verwaltung der öffentlichen Schulden und die Verwaltung der Rechnungsprüfungsbehörde für örtliche Fonds und der Finanzverwaltung zuständig Schatzkammern

Die Verwaltungsabteilungen müssen die Finanzabteilung in allen Angelegenheiten konsultieren, die sich direkt oder indirekt auf die Finanzen der Provinz auswirken. Alle wichtigen Funktionen der Finanzabteilung einschließlich der Budgetierung sind